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Zahlende Delegierte Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. EINLEITUNG


1.1 Die CWIEME Berlin 2024 (die „Veranstaltung“) wird von der Hyve Group Limited organisiert, einem in England und Wales registrierten Unternehmen mit Sitz in 2 Kingdom Street, London, England W2 6JG und der Unternehmensnummer [01927339] („Hyve“).

1.2 Unter Berücksichtigung der Annahme Ihrer Anmeldung (definiert in Klausel 3) und der Zahlung aller anfallenden Gebühren gemäß Klausel 3.4 („Gebühren“) gewähren wir dem/den Teilnehmer(n) das Recht, an der Veranstaltung teilzunehmen.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit allen anderen Click-through-Bedingungen und allen Unterlagen im Zusammenhang mit Ihrer Registrierung, einschließlich der Regeln und Vorschriften des Eigentümers oder Betreibers des Veranstaltungsortes, an dem die Veranstaltung stattfindet („Veranstaltungsort“), die Vereinbarung zwischen uns und Ihnen in Bezug auf die Veranstaltung (die „Vereinbarung“).

1.4 Für die Zwecke des Abkommens:

(a) Verweise auf „wir“, „uns“ und „unser“ beziehen sich auf Hyve;
(b) Bezeichnungen wie „Sie“ und „Ihr“ beziehen sich auf das Unternehmen oder die Person, die den Vertrag abschließt. (c) „Teilnehmer“ bezeichnet die Person(en) in Ihrem Unternehmen, für die Sie die Teilnehmertickets in ihrer Eigenschaft als Teilnehmer der Veranstaltung buchen. Der Begriff „Teilnehmer“ umfasst auch „Teilnehmer“, sofern der Kontext nichts anderes erfordert.
(d) „Datenschutzgesetzgebung“ bezeichnet alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz in ihrer jeweils gültigen Fassung, einschließlich der folgenden:

(i) die britische DSGVO (wie im Datenschutzgesetz von 2018 definiert) und das Datenschutzgesetz von 2018; (ii) die Richtlinie 2002/58/EG über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation;
(iii) Verordnung (EU) 2016/679 (die „DSGVO“) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr;
(iv) Das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz von 1992 wird durch das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz von 2020 (bei Inkrafttreten) ersetzt („Schweizer DSG”);
(v) alle lokalen Gesetze oder Vorschriften zur Umsetzung oder Ergänzung der unter (i) bis (iv) genannten EU-Rechtsvorschriften; und
(vi) alle von den nationalen Regulierungsbehörden herausgegebenen Verhaltenskodizes und Leitlinien in Bezug auf die unter (i) bis (iv) genannten Gesetze, Vorschriften und EU-Rechtsvorschriften.


2. ALLGEMEINES

2.1 Mit der Übermittlung Ihrer Registrierung erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden, die für Sie verbindlich sind.

2.2 Wenn Sie die Registrierung im Namen einer anderen Person vornehmen, bestätigen Sie, dass Sie (i) diese Person über die Vereinbarung informiert haben und (ii) befugt sind, die Vereinbarung in ihrem Namen abzuschließen.

2.3 Wenn Sie oder der Teilnehmer die Vereinbarung nicht einhalten, können sowohl wir als auch der Veranstaltungsort Ihren Zugang zur Veranstaltung einschränken und/oder Sie aus dem Veranstaltungsort entfernen sowie alle anderen Rechte oder Rechtsmittel ausüben, die uns aufgrund Ihrer Nichteinhaltung zustehen.

2.4 Es gilt die Version der Vereinbarung, die am Tag des Ticketkaufs in Kraft ist. Wir behalten uns jedoch das uneingeschränkte Recht vor, die Bedingungen auf unserer Website von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung zu aktualisieren. Dementsprechend sollten Sie bei jeder Anmeldung zu einer Veranstaltung die aktuellen Bedingungen überprüfen.


3. ANMELDUNG FÜR DIE VERANSTALTUNG


3.1 Bitte folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm, um sich für die Teilnahme an der Veranstaltung anzumelden („Anmeldung“). Sie können sich nur über die auf unserer Website angegebene Methode anmelden.

3.2 Nach dem Absenden Ihrer Registrierung erhalten Sie von uns eine E-Mail, in der wir den Erhalt Ihrer Registrierung bestätigen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir Ihre Registrierung akzeptiert haben.

3.3 Wir bestätigen Ihre Anmeldung per E-Mail. Sollten wir Ihre Anmeldung nicht annehmen können, werden wir Sie per E-Mail darüber informieren.

3.4 Wir berechnen keine Gebühren für Ihre Registrierung („Gebühren“), bis wir unsere Annahme gemäß Klausel 3.3 bestätigt haben.

3.5 Wir stellen Ihnen ein Ticket aus, das Ihnen (und allen Teilnehmern) den Eintritt zur Veranstaltung gewährt („Ticket“), sobald wir die Zahlung der Gebühren erhalten haben.


4. ANFORDERUNGEN AN DIE TEILNEHMER


4.1 Sie erkennen an und stimmen zu, dass Sie, sofern die Kosten nicht in den Gebühren enthalten sind, allein für alle Kosten verantwortlich sind, die Ihnen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden liegt es in Ihrer Verantwortung, zu überprüfen und sicherzustellen, dass Sie (und alle Teilnehmer) alle notwendigen und geeigneten Dokumente für die Einreise in das Land, in dem die Veranstaltung stattfindet, erhalten. Dazu gehören unter anderem gültige Reisepässe, Visa, Impfbescheinigungen und alle anderen Dokumente, die Sie möglicherweise benötigen.

4.2 Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihre Teilnahme an der Veranstaltung zu organisieren, einschließlich Anreise und Unterkunft. Sofern in der Beschreibung des Tickets nicht ausdrücklich anders angegeben, sollten Sie davon ausgehen, dass diese Leistungen nicht enthalten sind.

4.3 Tickets und ein geeigneter Lichtbildausweis müssen auf Verlangen eines Beamten, Ordners oder einer von uns autorisierten dritten Person am Veranstaltungsort oder eines Polizeibeamten und/oder bei erneuter Einlass (sofern eine erneute Einlass gestattet ist) zur Kontrolle vorgelegt werden. Andernfalls kann es dazu kommen, dass Ihnen (i) der Zutritt zur Veranstaltung verweigert wird, (ii) Sie aufgefordert werden, den Veranstaltungsort zu verlassen, oder (iii) Ihnen der erneute Zutritt zum Veranstaltungsort verweigert wird (sofern ein erneuter Zutritt zulässig ist).

4.4 Bei Ihrer ersten Teilnahme an der Veranstaltung erhalten Sie einen Teilnehmerausweis. Der Teilnehmerausweis muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung getragen werden und darf nicht weitergegeben, übertragen, verkauft oder getauscht werden.

4.5 Sie garantieren, dass Sie (und alle Teilnehmer) Folgendes einhalten werden: (i) alle angemessenen Anweisungen und Hinweise, die von uns oder in unserem Namen im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung gegeben werden; (ii) alle Anweisungen oder Hinweise in Bezug auf die Nutzung des Veranstaltungsortes (einschließlich aller in einem Veranstaltungsort-Handbuch festgelegten Regeln); (iii) alle relevanten Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Ihre Teilnahme an der Veranstaltung; und (iv) alle weiteren spezifischen Regeln, die für den Veranstaltungsort gelten. Wir sind nicht verantwortlich für Ausfälle oder Verzögerungen, die direkt oder indirekt auf Ihre Nichtbefolgung oder verspätete Befolgung unserer angemessenen Anweisungen oder Weisungen zurückzuführen sind.

4.6 Sie dürfen keine Produkte, Materialien, Broschüren oder andere Werbematerialien verbreiten (und dafür sorgen, dass auch die Teilnehmer dies nicht tun), die von uns als diffamierend oder beleidigend angesehen werden oder die geistigen Eigentumsrechte einer anderen Partei verletzen könnten.

4.7 Sie stellen uns von allen Kosten, Ausgaben, Schäden, Ansprüchen, Verlusten und Verbindlichkeiten frei, die uns (oder einem unserer Konzernunternehmen) aufgrund Ihrer (oder Ihrer Teilnehmer) Teilnahme an der Veranstaltung oder aufgrund anderer Handlungen oder Unterlassungen Ihrerseits (oder Ihrer Teilnehmer) am Veranstaltungsort entstehen.

4.8 Wenn Sie oder ein Teilnehmer gegen die in Ziffer 44.5 gegebenen Garantien verstoßen, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen.


5. VERHALTEN


5.1 Sie dürfen zu keinem Zeitpunkt etwas tun oder sagen (und dürfen auch keinen Teilnehmer dazu veranlassen), das mit einer Partei oder einer Aussage in Verbindung gebracht werden kann, die nachteilig oder schädlich für den Namen, das Image oder den Ruf unseres Unternehmens oder des Unternehmens eines anderen Teilnehmers an der Veranstaltung ist oder allgemein als solche berichtet wird oder von uns als solche angesehen werden kann.

5.2 Während Ihres Aufenthalts am Veranstaltungsort werden Sie (und sorgen dafür, dass auch andere Teilnehmer dies nicht tun) keine Handlungen oder Aktivitäten vornehmen, die nach unserer Auffassung oder der Auffassung des Veranstaltungsortes: (i) eine gefährliche Situation schaffen; (ii) die persönliche Sicherheit einer Person gefährden; (iii) gegen die öffentliche Ordnung verstoßen; oder (iv) von anderen Teilnehmern, Sponsoren oder Ausstellern der Veranstaltung als beleidigend, diffamierend oder herabwürdigend empfunden werden könnten.

5.3 Wenn Sie oder ein Teilnehmer in einer Weise handeln, die gegen diese Klausel 5 verstößt, oder anderweitig gegen die Vorschriften des Veranstaltungsortes verstoßen, können wir die Vereinbarung kündigen.


6. GEBÜHREN


6.1 Die Gebühren sind fällig, sobald wir Ihre Anmeldung bestätigt haben.

6.2 Wenn die Zahlung nicht fristgerecht bei uns eingeht, sind wir nach eigenem Ermessen berechtigt: (i) alle automatisch ausgestellten Tickets zu stornieren; und (ii) die Bestimmungen von Ziffer 15.4(b) bis (d) gelten.

6.3 Sie müssen alle uns gemäß der Vereinbarung zustehenden Beträge vollständig und ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehaltung (mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Steuerabzügen oder -einbehaltungen) bezahlen. Alle gemäß der Vereinbarung fälligen Beträge verstehen sich ohne anfallende Umsatzsteuer (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwertsteuer), die von Ihnen zu dem jeweils geltenden Satz zu entrichten ist.

6.4 Sofern nicht anderweitig schriftlich von uns vereinbart, ist Ihnen der Zutritt zu einer Veranstaltung untersagt, wenn Sie (oder eines Ihrer Konzernunternehmen) uns (oder einem unserer Konzernunternehmen) zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns Beträge für Dienstleistungen schulden, zu deren Erbringung wir (oder eines unserer Konzernunternehmen) vertraglich verpflichtet sind.

6.5 Alle Zahlungen sind per Kredit-/Debitkarte oder Banküberweisung in [Euro] zu leisten (sofern mit uns nichts anderes vereinbart wurde).

6.6 Wir behalten uns das Recht vor, auf überfällige Zahlungen Zinsen in Höhe von 2,5 % p. a. über dem Basiszinssatz der Barclays Bank plc zu berechnen.

6.7 Sobald wir Ihre Anmeldung angenommen haben, werden Ihre Gebühren nicht aufgrund von Sponsoring, Rabatten oder anderen Gründen nach unten korrigiert. Wenn Sie sich zu einem ermäßigten Preis angemeldet haben und die Zahlung nicht fristgerecht leisten, verfällt der Rabatt und wir behalten uns das Recht vor, den zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Preis in Rechnung zu stellen.

6.8 Es gibt keine Sonderpreise für die tägliche Teilnahme oder andere Formen der Teilnahme. Selbst wenn Sie nur einen Tag oder nur einen Teil der Veranstaltung besuchen, müssen Sie ein Ticket für die gesamte Veranstaltung kaufen. Wenn Sie sich mit einem Sonderpreis anmelden, der für Sie nicht zutrifft, geben Sie uns hiermit das Recht, Ihre Karte mit der Differenz zu belasten, nachdem wir Ihnen mitgeteilt haben, dass wir mit Ihrer Auswahl eines Sonderpreises nicht einverstanden sind.

6.9 Sie sind nicht berechtigt, die Zahlung der uns zustehenden Gebühren (ganz oder teilweise) mit der Begründung zurückzuhalten, dass Sie eine Forderung, Gegenforderung oder ein Aufrechnungsrecht gegen uns haben oder haben könnten.


7. REGELUNG ZUR ERSATZ- UND VERLUSTKARTEN


7.1 Sie erkennen an und weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass Tickets für die Veranstaltung nicht erstattungsfähig sind. 7.2 Vorbehaltlich der Klauseln 7.3 und 7.4 können Sie Ihr Ticket über die Website auf eine andere Person übertragen, vorausgesetzt, Sie weisen diese Person darauf hin, dass ihre Teilnahme an der Veranstaltung der Vereinbarung unterliegt.

7.3 Wenn Sie nach Annahme Ihrer Anmeldung als Referent für die Veranstaltung bestätigt werden, können Sie Ihr Ticket auf eine andere Person mit gleichwertiger Position übertragen.

7.4 Sobald Sie Ihren Ausweis vor Ort erhalten haben, kann dieser nicht mehr geändert, ersetzt oder an eine andere Person weitergegeben werden. Registrierte Teilnehmer können ihre Ausweise nicht in kostenlose Sponsorenausweise umwandeln.


8. ÄNDERUNG ODER ABSAGE DER VERANSTALTUNG


8.1 Es kann wünschenswert oder notwendig sein, dass wir die Veranstaltung ändern, beispielsweise den angekündigten Inhalt, den Zeitpunkt, das Datum und/oder den Ort der Veranstaltung, was sich auf das Ticket auswirkt. Wir behalten uns das Recht vor, dies jederzeit vor der Veranstaltung zu tun. Im Falle solcher Änderungen übernehmen wir Ihnen gegenüber keine Haftung, sofern die Veranstaltung und damit das Ticket in der geänderten Form im Wesentlichen mit dem ursprünglich verkauften Ticket übereinstimmen. Wir werden Sie so schnell wie möglich über etwaige Änderungen informieren.

8.2 Wir behalten uns das Recht vor, die Veranstaltung und das Ticket jederzeit zu stornieren, und werden Sie darüber so schnell wie möglich informieren.

8.3 Wenn: (i) die vorgenommenen Änderungen derart sind, dass die Veranstaltung und damit das Ticket in seiner geänderten Form nicht mehr im Wesentlichen dem ursprünglich verkauften Ticket entspricht; oder (ii) die Veranstaltung und das Ticket werden storniert (außer aus Gründen höherer Gewalt gemäß Klausel 13), haben Sie Anspruch auf eine Gutschrift (in Höhe der bereits im Rahmen der Vereinbarung gezahlten Gebühren), die für die geänderte Veranstaltung und das geänderte Ticket oder für eine zukünftige Veranstaltung Ihrer Wahl verwendet werden kann. Alternativ können Sie, wenn die Veranstaltung und das dazugehörige Ticket storniert werden und wir nicht vorhaben, dieselbe oder eine im Wesentlichen ähnliche Veranstaltung in Zukunft durchzuführen, eine Rückerstattung (die von uns nach Treu und Glauben berechnet wird) in Höhe des von Ihnen zum Zeitpunkt der Stornierung gezahlten Gesamtbetrags abzüglich des Wertes aller Rechte, Waren und/oder Dienstleistungen, die wir Ihnen vor dem Zeitpunkt der Stornierung zur Verfügung gestellt haben, beantragen. Eine solche Rückerstattung wird von uns so schnell wie möglich nach Eingang Ihrer Anfrage gezahlt.


9. DATENSCHUTZ


9.1 Jede Partei erkennt an, dass sie bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung die jeweils geltenden Gesetze, Statuten und Vorschriften einhalten wird, die sich auf Wir können personenbezogene Daten Ihrer Vertreter wie deren Kontaktdaten (z. B. Name, geschäftliche Telefonnummer, Berufsbezeichnung und geschäftliche E-Mail-Adresse) verarbeiten, um unseren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen und unsere allgemeinen Beziehungen zu verwalten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Sie hier einsehen können: https://hyve.group/privacy-notice. Die Namen und geschäftlichen Informationen Ihrer Vertreter können auch an andere Veranstaltungsteilnehmer weitergegeben werden.

9.2 Wenn Sie personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem/den Produkt(en) durch elektronisches Scannen von Teilnehmerausweisen, wie sie auf den Ihnen von uns zur Verfügung gestellten Tagungsprogrammen oder anderweitig aufgedruckt sind, erhalten, werden Sie diese Daten (i) als separater und unabhängiger Verantwortlicher und (ii) in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung in Bezug auf Ihre Erhebung und anschließende Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten verarbeiten.

9.3 Unbeschadet Ihrer Verpflichtungen gemäß Ziffer 11.2 verpflichten Sie sich in Bezug auf Ihre Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

(a) die personenbezogenen Daten nur für die relevanten Zwecke zu verarbeiten, die den betroffenen Personen in unserer oben verlinkten Datenschutzerklärung mitgeteilt wurden, nämlich damit Sie Ihr Sponsoring besser planen können, um das Erlebnis der Teilnehmer zu verbessern und gegebenenfalls Gäste für private Briefings, Meetings oder Abendessen auszuwählen, und nicht für andere Zwecke;
(b) uns und jeder Aufsichtsbehörde unverzüglich die erforderliche und angemessene Unterstützung und Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Erfüllung unserer Verpflichtungen gemäß den Datenschutzgesetzen zu gewähren;
(c) wenn betroffene Personen einer solchen Verarbeitung widersprechen, sicherzustellen, dass dieser Widerspruch beachtet wird;
(d) die personenbezogenen Daten in einer Weise zu verarbeiten, die eine angemessene Sicherheit der Daten gemäß Artikel 32 der DSGVO gewährleistet; und
(e) uns unverzüglich (und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden) zu benachrichtigen und uns die Zusammenarbeit, Unterstützung und Informationen zu gewähren, die wir vernünftigerweise verlangen können, wenn Sie Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten oder einer Beschwerde einer betroffenen Person in Bezug auf personenbezogene Daten erhalten.


10. GEISTIGES EIGENTUM


10.1 Wir gewähren Ihnen eine nicht übertragbare, nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Veranstaltungslogos und -marken (die „Veranstaltungsmarken“) während der Laufzeit (wie in Klausel 15 definiert), ausschließlich um für Ihre Teilnahme an der Veranstaltung zu werben. Sie sind verpflichtet, unsere angemessenen Anweisungen in Bezug auf Ihre Nutzung der Veranstaltungsmarken zu befolgen.

10.2 Sie erkennen an, dass alle geistigen Eigentumsrechte und ähnliche und damit verbundene Rechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marken, Urheberrechte, Designrechte, Know-how, vertrauliche Informationen und Goodwill) an und in Bezug auf die Veranstaltungsmarken, die Veranstaltung und alle von uns im Zusammenhang mit der Veranstaltung bereitgestellten oder produzierten Materialien unser Eigentum (oder das Eigentum des jeweiligen Drittlizenzgebers) sind.

10.3 Sie gewähren uns eine weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung Ihrer Logos, Marken, Markennamen, Firmennamen und aller anderen Materialien (das „geistige Eigentum des Kunden“), die Sie uns zur Verfügung stellen:

(a) während der Laufzeit (wie in Klausel 10 definiert) zur Bewerbung der Veranstaltung auf der Veranstaltungswebsite und in anderen Marketing- und Werbematerialien; und
(b) für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Veranstaltung oder, falls zutreffend, solange Sie ein Online-Konto für unsere Produkte unterhalten, in allen Berichten, Werbematerialien, Marketingmaterialien, Apps oder Websites, die über die Veranstaltung oder über Veranstaltungen oder Tagungen erstellt werden, die mit der Veranstaltung identisch sind oder im Wesentlichen dieselben Aussteller oder Teilnehmer haben wie die Veranstaltung.

10.4 Alle uns zur Verfügung gestellten Materialien und Informationen unterliegen unserer Genehmigung und redaktionellen Entscheidung (die wir jederzeit ausüben können, um solche Materialien zu entfernen oder zu ändern, einschließlich des Rechts, eingereichte Informationen zu bearbeiten oder umzuformulieren, um die Informationen korrekt und/oder ansprechender zu gestalten (von der Korrektur von Rechtschreibfehlern bis hin zur Neukennzeichnung von Daten oder Interessen, wo dies angemessen ist)).

10.5 Wir erkennen an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an dem geistigen Eigentum des Kunden ausschließlich Ihnen gehören, einschließlich des damit verbundenen Goodwills, und wir erwerben keine Rechte an dem geistigen Eigentum des Kunden, einschließlich etwaiger Weiterentwicklungen oder Variationen.

10.6 Für den Fall, dass Sie das geistige Eigentum des Kunden zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit ändern, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir nicht verpflichtet sind, entsprechende Änderungen an Materialien vorzunehmen, die das geistige Eigentum des Kunden enthalten und von uns oder in unserem Auftrag für oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt wurden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Nachdruck von Werbebroschüren oder Werbematerialien), es sei denn, Sie erklären sich im Voraus schriftlich bereit, die uns durch solche Änderungen entstehenden Kosten und Aufwendungen zu übernehmen.

10.7 Außer in Übereinstimmung mit den in der Vereinbarung festgelegten Rechten und Verwendungszwecken dürfen Sie unsere Veranstaltungsmarken ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht verwenden.

10.8 Jede Partei stellt die andere Partei von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Kosten (einschließlich aller angemessenen Rechtskosten), Ausgaben, Forderungen oder Verbindlichkeiten frei, die sich aus der Behauptung ergeben, dass die Nutzung der geistigen Eigentumsrechte der entschädigenden Partei durch die andere Partei gemäß der Vereinbarung die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt.

10.9 Keine der Parteien darf wissentlich etwas tun, veranlassen oder zulassen, was die Unterscheidungskraft oder den Ruf der Marken der anderen Partei beeinträchtigen oder schädigen könnte oder das Potenzial dazu hat, oder etwas tun, was die Eintragung der Marken der anderen Partei beeinträchtigen oder schädigen könnte.

10.10 Keine der Parteien darf das geistige Eigentum der anderen Partei nutzen oder Aussagen treffen, die in irgendeiner Weise den Eindruck erwecken, dass die Parteien eine Partnerschaft oder eine Handelsvereinbarung eingehen (mit Ausnahme Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung) oder dass sie einen Teil des Geschäfts, den Handelsnamen oder den Stil der anderen Partei unterstützen.

10.11 Wenn während der Laufzeit eine der Parteien Kenntnis von einer drohenden oder tatsächlichen unbefugten Nutzung oder einem Missbrauch der geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei erhält, muss sie dies der anderen Partei unverzüglich schriftlich mitteilen. Der Nichtinhaber der geistigen Eigentumsrechte wird auf angemessene Aufforderung und auf Kosten der besitzenden Partei jede angemessene Zusammenarbeit (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung oder Vervollständigung von Unterlagen) bei allen Klagen, Ansprüchen oder Verfahren leisten, die in Bezug auf diese geistigen Eigentumsrechte erhoben oder angedroht werden, ist jedoch nicht verpflichtet, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

10.12 Sie und Ihre Teilnehmer können Bilder, Porträtaufnahmen oder Abbildungen von sich zur Verfügung stellen, und wir können diese im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemäß der Vereinbarung aufzeichnen, filmen, fotografieren oder erfassen. Sie müssen alle Teilnehmer darüber informieren, dass sie uns durch ihre Teilnahme an der Veranstaltung das Recht einräumen, diese Materialien ohne weitere Genehmigung oder Zahlung an Sie oder sie zu verwenden und zu bearbeiten.

10.13 Sie können jederzeit verlangen, dass wir die in Abschnitt 10.12 genannten Materialien löschen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage werden wir diese Materialien entfernen, es sei denn, wir können keine bestimmten zu löschenden Materialien identifizieren, die Informationen wurden von unseren automatischen Backup-Systemen erstellt oder wurden von anderen geteilt, abgerufen und/oder heruntergeladen.

10.14 Sie dürfen auf der Veranstaltung Fotos für Unternehmensmedien, soziale Medien und andere Marketingmaterialien aufnehmen. Sie dürfen auf der Veranstaltung Audio- oder Videoaufnahmen für Unternehmensmedien, soziale Medien und andere Marketingmaterialien nur mit unserer schriftlichen Zustimmung machen, wobei diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigert wird. Sie dürfen keine Audio- oder Videoaufnahmen von gehosteten Meetings auf der Veranstaltung machen.
 

11. SICHERHEITSINSPEKTIONEN


11.1 Wir und/oder der Veranstaltungsort können Sicherheitskontrollen durchführen, um die Sicherheit bei der Veranstaltung zu gewährleisten.

11.2 Wenn Sie (oder ein anderer Teilnehmer) eine Sicherheitskontrolle verweigern oder sich weigern, die am Veranstaltungsort veröffentlichten Regeln und Sicherheitshinweise zu befolgen, müssen Sie den Veranstaltungsort unverzüglich verlassen oder Ihnen wird der Zutritt zum Veranstaltungsort ohne Rückerstattung verweigert.


12. UNTERNEHMENSETHIK UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG


12.1 Wir erwarten von Ihnen, dass Sie innerhalb Ihrer Organisationen die höchsten ethischen Standards einhalten. Wir müssen beide alle geltenden Gesetze, Statuten und Vorschriften einhalten, und Sie müssen sicherstellen, dass die Teilnehmer alle geltenden Gesetze, Statuten und Vorschriften einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, die sich auf Finanzsanktionen, Bekämpfung von Bestechung, Korruption, Steuerhinterziehung und moderner Sklaverei beziehen („relevante Anforderungen“). Sie bestätigen, dass Sie über diese Relevanten Anforderungen informiert sind und dass Sie diese einhalten müssen und sicherstellen müssen, dass die Teilnehmer diese Relevanten Anforderungen einhalten, zusammen mit allen anderen Richtlinien, die wir Ihnen von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellen, und allen Richtlinien und Verfahren, die Sie im Rahmen dieser Relevanten Anforderungen umsetzen.

12.2 Wir bestätigen jeweils, dass wir keine Zahlungen, Geschenke, Versprechungen oder sonstigen Vorteile, weder direkt noch über eine andere Person, an oder zugunsten von Regierungsbeamten oder anderen Personen geleistet, angeboten, genehmigt oder angenommen haben und auch nicht leisten, anbieten, genehmigen oder annehmen werden, wenn diese Zahlungen, Geschenke, Versprechungen oder sonstigen Vorteile eine Schmiergeldzahlung darstellen oder anderweitig gegen die einschlägigen Anforderungen verstoßen würden.

12.3 Sie bestätigen, dass keine Person in Ihrer Gruppe ein Regierungsbeamter oder eine andere Person ist, die im Namen Ihres Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens unzulässigen Einfluss ausüben könnte.

12.4 Sie garantieren, dass weder Sie noch Ihre Aktionäre, Direktoren oder Teilnehmer aufgrund ihrer Aufnahme in eine Sanktionsliste des Vereinigten Königreichs, der Europäischen Union oder der Vereinigten Staaten von Amerika ausdrücklich von Finanzsanktionen betroffen sind.

12.5 Sie werden uns unverzüglich benachrichtigen, wenn Sie Kenntnis von einer Angelegenheit erhalten, die gemäß dieser Klausel 12 verboten ist.

12.6 Jeder Verstoß Ihrerseits gegen diese Klausel berechtigt uns zur sofortigen Kündigung dieser Vereinbarung.


13. HÖHERE GEWALT


13.1 Wir gelten nicht als vertragsbrüchig und haften Ihnen gegenüber nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn diese auf ein Ereignis oder eine Reihe von miteinander verbundenen Ereignissen zurückzuführen sind, die außerhalb unserer angemessenen Kontrolle und/oder der angemessenen Kontrolle unserer Subunternehmer und/oder Lieferanten liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks oder andere Arbeitskämpfe, Ausfall von Versorgungsleistungen oder Transportnetzen, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Unruhen, Terrorismus, Explosionen, böswillige Beschädigung, Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Vorschriften, Regelungen oder Anweisungen, Unfälle, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Epidemien, Pandemien, Tod eines Mitglieds der Königsfamilie, Thronfolge oder Staatstrauer) (ein „Ereignis höherer Gewalt“).

13.2 Wir werden uns in angemessener Weise bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses höherer Gewalt auf die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu minimieren und alternative Methoden zu prüfen (die beispielsweise eine Änderung des Datums oder den Ersatz durch alternative Leistungen umfassen können), um unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag trotz des Ereignisses höherer Gewalt zu erfüllen.

13.3 Sollte es trotz unserer Bemühungen gemäß Ziffer 13.2 aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht möglich oder ratsam sein, unsere Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen, sind wir berechtigt, die Veranstaltung und/oder das Ticket ganz oder teilweise zu stornieren, und die Vereinbarung endet mit sofortiger Wirkung nach schriftlicher Mitteilung durch uns. Nach einer solchen Kündigung: (i) verzichten Sie hiermit auf jegliche Ansprüche auf Ersatz von Sach- oder sonstigen Schäden oder Entschädigungen; und (ii) besteht für keine der Parteien gegenüber der anderen Partei eine weitere Haftung (mit Ausnahme der bis zum Zeitpunkt des Ereignisses höherer Gewalt entstandenen Rechte).


14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG


14.1 Vorbehaltlich der Klausel 14.3 ist unsere Gesamthaftung Ihnen gegenüber, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, der Veranstaltung und dem Ticket ergibt, auf die Gesamtgebühren für die Veranstaltung und/oder das/die Ticket(s) beschränkt, die Gegenstand der Forderung sind.
14.2 Vorbehaltlich der Klausel 14.3 haften wir Ihnen gegenüber nicht für: (i) jeglichen Verlust von Geschäften, Verträgen, Einnahmen, Gewinnen, erwarteten Einsparungen oder Zinsen oder jeglichen Verlust oder Schaden an Daten, Reputation oder Goodwill; oder (ii) jegliche indirekten, besonderen, exemplarischen oder Folgeschäden, Verluste, Kosten, Ansprüche oder Ausgaben jeglicher Art, selbst wenn wir auf die Möglichkeit solcher Schäden oder Verluste hingewiesen wurden.

14.3 Keine Bestimmung dieser Vereinbarung schränkt die Haftung einer Partei ein oder schließt sie aus für: (i) Tod oder Körperverletzung, die durch ihre Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer verursacht wurden; (ii) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; oder (iii) jede andere Haftung, die nach geltendem Recht nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann.


15. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG


15.1 Diese Vereinbarung tritt am Tag der Bestätigung Ihrer Registrierung gemäß Ziffer 3.3 in Kraft und gilt bis sechs Wochen nach Ende der Veranstaltung (die „Laufzeit“), sofern sie nicht gemäß ihren Bestimmungen vorzeitig gekündigt wird.

15.2 Jede Partei hat das Recht, die Vereinbarung jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen, indem sie der anderen Partei eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt, wenn diese:

(a) eine wesentliche Verletzung einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag begangen hat (einschließlich der Nichtzahlung fälliger Beträge aus dem Vertrag) und diese Verletzung (sofern sie behoben werden kann) nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Aufforderung durch schriftliche Mitteilung behoben hat; oder
(b) seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht, seine fälligen Schulden nicht begleichen kann, einen Beschluss zur Auflösung des Unternehmens erwirkt oder verabschiedet, einen Verwalter, Konkursverwalter oder Manager bestellt, eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern trifft oder in irgendeiner Weise einen Antrag auf Gläubigerschutz stellt.

15.3 Die Kündigung dieser Vereinbarung durch eine der Parteien aus irgendeinem Grund hat keinen Einfluss auf die Rechte oder Pflichten, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind.

15.4 Wir behalten uns das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit und aus beliebigem Grund oder ohne Angabe von Gründen nach eigenem Ermessen zu kündigen, indem wir Ihnen eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen. Auf Ihren Wunsch hin erstatten wir Ihnen dann die Gebühr oder verrechnen diese mit einer zukünftigen Veranstaltung, die von uns oder unseren verbundenen Unternehmen veranstaltet wird.

15.5 Wenn diese Vereinbarung von uns gemäß dieser Klausel 15.2 gekündigt wird:
(a) Wenn eine solche Kündigung vor Beginn der Veranstaltung erfolgt, sind Sie verpflichtet, die Gebühren und alle anderen zum Zeitpunkt der Kündigung ausstehenden Beträge innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum unserer Kündigungsmitteilung zu zahlen.
(b) Wir sind nicht verpflichtet, Ihnen bereits gemäß Ziffer 6 gezahlte Beträge zurückzuerstatten.
(c) Sie sind nicht mehr berechtigt, die Veranstaltungsmarken zu verwenden, und alle Gegenstände auf der Veranstaltung müssen unverzüglich entfernt werden. Andernfalls werden die Gegenstände von uns auf Ihre Kosten entfernt.
(d) Sofern wir nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, ist Ihnen der Zutritt zur Veranstaltung nicht gestattet.


16. SONSTIGES


16.1 Sie erklären sich damit einverstanden, dass, sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt oder zwischen uns schriftlich vereinbart wurde, sowohl während der Laufzeit als auch für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung: (i) die Bedingungen dieser Vereinbarung; und (ii) alle technischen, finanziellen und sonstigen Informationen oder Daten, die Ihnen in Bezug auf uns und unsere Gruppe oder die Veranstaltung im Zusammenhang mit der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden (zusammenfassend als „vertrauliche Informationen” bezeichnet), von Ihnen streng vertraulich behandelt werden. Sofern nicht anderweitig schriftlich von uns genehmigt, dürfen Sie die vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergeben, außer: (i) an Ihre Mitarbeiter, Führungskräfte, Vertreter oder Berater, die die vertraulichen Informationen zur Erfüllung dieses Vertrags benötigen; oder (ii) wenn dies gesetzlich, durch ein zuständiges Gericht oder eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde vorgeschrieben ist. Die in dieser Klausel 16.1 festgelegten Beschränkungen gelten nicht für vertrauliche Informationen, die: (i) der Öffentlichkeit zugänglich sind oder später zugänglich werden, ohne dass dies auf einen Verstoß Ihrerseits gegen diese Vereinbarung zurückzuführen ist; (ii) durch Ihre unabhängigen Bemühungen ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (iii) die Sie rechtmäßig von einem Dritten ohne Einschränkungen hinsichtlich ihrer Verwendung erhalten haben.

16.2 Die Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung und Abmachung zwischen den Parteien und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Abmachungen oder Absprachen (sowohl mündliche als auch schriftliche) in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung.

16.3 Sie bestätigen, dass Sie sich nicht auf Aussagen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Vereinbarungen, Versprechen oder Zusagen (unabhängig davon, ob diese fahrlässig oder unschuldig gemacht wurden) von Personen verlassen haben, die nicht ausdrücklich in der Vereinbarung aufgeführt sind, und dass Sie diesbezüglich keine Rechtsmittel geltend machen können. Mit Ausnahme der in diesen Geschäftsbedingungen genannten Zusicherungen und Gewährleistungen lehnen wir alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen und Gewährleistungen jeglicher Art (unabhängig davon, ob sie gesetzlich, rechtlich oder durch Geschäftsgepflogenheiten bedingt sind) im gesetzlich zulässigen Umfang ab.

16.4 Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein in der Vereinbarung oder gesetzlich vorgesehenes Recht auf Abhilfe auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und schließt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht aus oder schränkt diese ein. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels schließt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht aus und schränkt diese nicht ein.

16.5 Änderungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, ausdrücklich auf diese Vereinbarung Bezug nehmen und von beiden Parteien unterzeichnet sind.

16.6 Niemand sonst hat Rechte aus dieser Vereinbarung. Keine andere Person hat das Recht, eine ihrer Bestimmungen durchzusetzen, und die Parteien benötigen keine Zustimmung einer anderen Person, um den Vertrag zu ändern.

16.7 Die Vereinbarung begründet weder eine Partnerschaft noch eine Vertretungsbeziehung zwischen den Parteien und darf auch nicht als solche ausgelegt werden.

16.8 Wir können die Vereinbarung an eine andere Person übertragen. Es ist Ihnen nicht gestattet, Ihre Rechte oder Pflichten aus der Vereinbarung abzutreten oder zu übertragen.

16.9 Sollte ein Gericht einen Teil der Vereinbarung für rechtswidrig befinden, bleibt der Rest weiterhin in Kraft. Jeder Absatz der Vereinbarung gilt separat. Sollte ein Gericht oder eine zuständige Behörde einen Absatz für rechtswidrig befinden, bleiben die übrigen Absätze weiterhin in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

16.10 Wenn wir Sie kontaktieren müssen, tun wir dies telefonisch oder schriftlich an die E-Mail-Adresse oder Postanschrift, die Sie uns bei der Registrierung angegeben haben. Die Begriffe „schriftlich” oder „schriftliche Mitteilung” in diesen Bedingungen umfassen, soweit relevant, auch E-Mails.

16.11 Wenn Sie Fragen oder Beschwerden zum Ticket haben, wenden Sie sich bitte zunächst an uns und beschreiben Sie uns das Problem so ausführlich wie möglich. Wir bemühen uns, Ihre Beschwerde so schnell wie möglich und innerhalb von 30 Werktagen zu beantworten.

16.12 Die Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr oder ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben, unterliegen den Gesetzen von England und Wales und sind entsprechend auszulegen. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen in diesem Zusammenhang haben.
Veranstaltungsort

Messe Berlin, Eingang Süd, Messedamm 22, D-14055 Berlin, Deutschland

Die Öffnungszeiten

Dienstag, 19. Mai | 09:30 - 17:30

Mittwoch, 20. Mai | 09 :30 - 17:30

Donnerstag, 21. Mai | 09:30 - 16:00