Die weltweite Zentrale für Spulenwicklung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für zahlende Teilnehmer

1. EINLEITUNG


1.1 Die CWIEME Berlin 2024 (die „Veranstaltung“) wird von der Hyve Group Limited organisiert, einem in England und Wales eingetragenen Unternehmen mit Sitz in 2 Kingdom Street, London, England W2 6JG und der Handelsregisternummer [01927339] („Hyve“).

1.2 Als Gegenleistung für die Annahme Ihrer Anmeldung (gemäß Definition in Ziffer 3) und die Zahlung etwaiger anfallender Gebühren gemäß Ziffer 3.4 („Gebühren“) gewähren wir dem/den Teilnehmer(n) das Recht, an der Veranstaltung teilzunehmen.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit allen anderen durch Anklicken akzeptierten Bedingungen und allen Unterlagen im Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung – einschließlich der Regeln und Vorschriften des Eigentümers oder Betreibers des Veranstaltungsortes, an dem die Veranstaltung stattfindet („Veranstaltungsort“) – die Vereinbarung zwischen uns und Ihnen in Bezug auf die Veranstaltung (die „Vereinbarung“).

1.4 Im Sinne dieses Abkommens:

(a) Bezeichnungen wie „wir“, „uns“ und „unser“ beziehen sich auf Hyve;
(b) Bezeichnungen wie „Sie“ und „Ihr“ beziehen sich auf das Unternehmen oder die Person, die den Vertrag abschließt; (c) „Teilnehmer“ bezeichnet die Person(en) in Ihrem Unternehmen, für die Sie in ihrer Eigenschaft als Teilnehmer der Veranstaltung Teilnehmertickets buchen. Der Begriff „Teilnehmer“ umfasst mehrere Personen, sofern der Kontext nichts anderes erfordert; und
(d) „Datenschutzgesetze“ bezeichnet alle geltenden datenschutzrechtlichen Gesetze und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung, einschließlich der folgenden:

(i) die britische DSGVO (im Sinne des Datenschutzgesetzes von 2018) und das Datenschutzgesetz von 2018; (ii) die Richtlinie 2002/58/EG über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation;
(iii) Verordnung (EU) 2016/679 (die „DSGVO“) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr;
(iv) das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz von 1992, das durch das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz von 2020 (sobald es in Kraft tritt) ersetzt wird („Schweizer BDSG“);
(v) alle lokalen Gesetze oder Vorschriften, die die unter (i) bis (iv) genannten EU-Rechtsvorschriften umsetzen oder ergänzen; und
(vi) alle von den nationalen Regulierungsbehörden herausgegebenen Verhaltenskodizes und Leitlinien, die sich auf die unter (i) bis (iv) genannten Gesetze, Vorschriften und EU-Rechtsvorschriften beziehen.


2. ALLGEMEINES

2.1 Mit dem Absenden Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden, die für Sie verbindlich sind.

2.2 Wenn Sie die Registrierung im Namen einer anderen Person vornehmen, bestätigen Sie, dass Sie (i) diese Person über die Vereinbarung informiert haben und (ii) befugt sind, die Vereinbarung in ihrem Namen abzuschließen.

2.3 Sollten Sie oder der Teilnehmer gegen die Vereinbarung verstoßen, sind sowohl wir als auch der Veranstaltungsort berechtigt, Ihren Zugang zur Veranstaltung zu beschränken und/oder Sie vom Veranstaltungsort zu verweisen sowie alle sonstigen Rechte oder Rechtsmittel geltend zu machen, die uns aufgrund Ihres Verstoßes zustehen.

2.4 Für Sie gilt die Fassung der Vereinbarung, die am Tag des Ticketkaufs in Kraft ist. Wir behalten uns jedoch das uneingeschränkte Recht vor, die Bedingungen auf unserer Website von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung zu aktualisieren. Dementsprechend sollten Sie bei jeder Anmeldung zu einer Veranstaltung die aktuellen Bedingungen überprüfen.


3. ANMELDUNG ZUR VERANSTALTUNG


3.1 Bitte folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm, um sich für die Veranstaltung anzumelden („Anmeldung“). Sie können sich ausschließlich über das auf unserer Website beschriebene Verfahren anmelden.

3.2 Nachdem Sie Ihre Anmeldung abgeschickt haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail, in der wir den Eingang Ihrer Anmeldung bestätigen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir Ihre Anmeldung angenommen haben.

3.3 Wir bestätigen Ihnen die Annahme Ihrer Anmeldung per E-Mail. Sollten wir Ihre Anmeldung nicht annehmen können, werden wir Sie per E-Mail darüber informieren.

3.4 Wir berechnen keine Gebühren für Ihre Registrierung („Gebühren“), bis wir unsere Annahme gemäß Ziffer 3.3 bestätigt haben.

3.5 Sobald wir die Zahlung der Gebühren erhalten haben, stellen wir Ihnen eine Eintrittskarte aus, die Ihnen (und allen Teilnehmern) Zutritt zur Veranstaltung gewährt („Eintrittskarte“).


4. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN


4.1 Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie, sofern die Kosten nicht in den Gebühren enthalten sind, allein für alle Kosten verantwortlich sind, die Ihnen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden liegt es in Ihrer Verantwortung, zu prüfen und sicherzustellen, dass Sie (und alle Teilnehmer) über alle erforderlichen und geeigneten Dokumente für die Einreise in das Land verfügen, in dem die Veranstaltung stattfindet. Dies umfasst unter anderem gültige Reisepässe, Visa, Impfbescheinigungen und alle sonstigen Unterlagen, die Sie möglicherweise benötigen.

4.2 Sie sind selbst dafür verantwortlich, die notwendigen Vorkehrungen für die Teilnahme an der Veranstaltung zu treffen, einschließlich Anreise und Unterkunft. Sofern in der Beschreibung des Tickets nicht ausdrücklich anders angegeben, sollten Sie davon ausgehen, dass dies nicht inbegriffen ist.

4.3 Auf Verlangen eines Mitarbeiters, Ordners oder von uns autorisierten Dritten am Veranstaltungsort sowie eines Polizeibeamten und/oder bei erneutem Zutritt (sofern ein erneuter Zutritt gestattet ist) sind die Eintrittskarten sowie ein gültiger Lichtbildausweis zur Kontrolle vorzulegen. Andernfalls kann dies dazu führen, dass Ihnen: (i) der Zutritt zur Veranstaltung verweigert wird; (ii) Sie aufgefordert werden, den Veranstaltungsort zu verlassen; oder (iii) der erneute Zutritt zum Veranstaltungsort verweigert wird (sofern ein erneuter Zutritt gestattet ist).

4.4 Bei Ihrem ersten Betreten der Veranstaltung erhalten Sie ein Teilnehmerabzeichen. Das Teilnehmerabzeichen muss in den Veranstaltungsbereichen jederzeit getragen werden; Sie dürfen Ihr Abzeichen nicht weitergeben, übertragen, verkaufen oder tauschen.

4.5 Sie versichern, dass Sie (und sorgen dafür, dass alle Teilnehmer) Folgendes einhalten: (i) alle angemessenen Anweisungen und Hinweise, die von uns oder in unserem Namen im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erteilt werden; (ii) alle Anweisungen oder Hinweise bezüglich der Nutzung des Veranstaltungsortes (einschließlich aller in einem Veranstaltungshandbuch festgelegten Regeln); (iii) alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung; und (iv) alle weiteren spezifischen Regeln, die für den Veranstaltungsort gelten. Wir haften nicht für Ausfälle oder Verzögerungen, sofern diese direkt oder indirekt auf Ihre Nichtbefolgung oder verspätete Befolgung unserer angemessenen Anweisungen oder Weisungen zurückzuführen sind.

4.6 Sie dürfen keine Produkte, Materialien, Broschüren oder sonstigen Werbemittel verbreiten (und müssen dafür sorgen, dass auch Teilnehmer dies nicht tun), die von uns als diffamierend oder beleidigend angesehen werden könnten oder die geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen könnten.

4.7 Sie stellen uns von allen Kosten, Aufwendungen, Schäden, Ansprüchen, Verlusten und Verbindlichkeiten frei, die uns (oder einem unserer Konzernunternehmen) aufgrund Ihrer Teilnahme (oder der Teilnahme Ihrer Teilnehmer) an der Veranstaltung oder aufgrund sonstiger Handlungen oder Unterlassungen Ihrerseits (oder seitens Ihrer Teilnehmer) am Veranstaltungsort entstehen.

4.8 Sollten Sie oder ein Teilnehmer gegen die in Ziffer 44.5 gegebenen Zusicherungen verstoßen, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen.


5. VERHALTEN


5.1 Sie dürfen zu keinem Zeitpunkt (und haben dafür zu sorgen, dass auch kein anderer Teilnehmer) Handlungen vornehmen, Äußerungen tätigen oder sich mit Personen, Parteien oder Aussagen in Verbindung bringen, die nachweislich oder nach allgemeiner Auffassung schädlich oder nachteilig sind oder von uns als schädlich oder nachteilig angesehen werden könnten und den Namen, das Image oder den Ruf unseres Unternehmens oder des Unternehmens eines anderen Teilnehmers der Veranstaltung beeinträchtigen oder nachteilig beeinflussen.

5.2 Während Ihres Aufenthalts am Veranstaltungsort dürfen Sie (und müssen dafür sorgen, dass auch andere Teilnehmer) sich nicht in einer Weise verhalten oder Aktivitäten ausüben, die nach unserer Auffassung oder der Auffassung des Veranstaltungsortes: (i) eine gefährliche Situation herbeiführen; (ii) die persönliche Sicherheit einer Person gefährden; (iii) gegen die öffentliche Ordnung verstoßen; oder (iv) von anderen Teilnehmern, Sponsoren oder Ausstellern der Veranstaltung in irgendeiner Weise als beleidigend, diffamierend oder herabwürdigend empfunden werden könnten.

5.3 Sollten Sie oder ein Teilnehmer in einer Weise handeln, die gegen diese Ziffer 5 verstößt, oder anderweitig gegen die Vorschriften des Veranstaltungsortes verstoßen, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen.


6. GEBÜHREN


6.1 Die Gebühren sind fällig, sobald wir Ihre Anmeldung bestätigt haben.

6.2 Sollte die Zahlung nicht fristgerecht bei uns eingehen, sind wir nach eigenem Ermessen berechtigt: (i) etwaige automatisch ausgestellte Tickets zu stornieren; und (ii) es gelten die Bestimmungen von Ziffer 15.4(b) – (d).

6.3 Sie sind verpflichtet, alle uns gemäß dem Vertrag zustehenden Beträge vollständig und ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehaltung (mit Ausnahme gesetzlich vorgeschriebener Steuerabzüge oder -einbehaltungen) zu zahlen. Alle gemäß dem Vertrag fälligen Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Mehrwertsteuer), die von Ihnen zu dem jeweils geltenden Satz zu entrichten ist.

6.4 Sofern nicht anderweitig schriftlich von uns vereinbart, ist Ihnen der Zutritt zu einer Veranstaltung nicht gestattet, wenn Sie (oder eines Ihrer Konzernunternehmen) uns (oder einem unserer Konzernunternehmen) zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns Beträge für Dienstleistungen schulden, zu deren Erbringung wir (oder eines unserer Konzernunternehmen) uns vertraglich verpflichtet haben.

6.5 Alle Zahlungen sind per Kredit-/Debitkarte oder Banküberweisung in [Euro] zu leisten (sofern mit uns nichts anderes vereinbart wurde).

6.6 Wir behalten uns das Recht vor, auf überfällige Zahlungen Zinsen in Höhe von 2,5 % p. a. über dem Leitzins der Barclays Bank plc zu berechnen.

6.7 Sobald wir Ihre Anmeldung angenommen haben, werden Ihre Gebühren nicht mehr aufgrund von Sponsoring, Rabatten oder aus anderen Gründen nach unten korrigiert. Sollte Ihre Anmeldung zudem zu einem ermäßigten Tarif erfolgt sein und Sie die Zahlung nicht fristgerecht leisten, entfällt der Rabatt, und wir behalten uns das Recht vor, den zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Tarif in Rechnung zu stellen.

6.8 Es gibt keine Sonderpreise für den Besuch einzelner Tage oder sonstige Formen des Teilbesuchs. Selbst wenn Sie nur einen Tag oder nur einen Teil der Veranstaltung besuchen, müssen Sie ein Ticket für die gesamte Veranstaltung erwerben. Wenn Sie sich unter Angabe eines Sonderpreises anmelden, der für Sie nicht zutrifft, räumen Sie uns hiermit das Recht ein, Ihre Karte mit der Differenz zu belasten, sobald wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihrer Wahl eines Sonderpreises nicht zustimmen.

6.9 Sie sind nicht berechtigt, die an uns zu entrichtenden Gebühren (ganz oder teilweise) mit der Begründung zurückzuhalten, dass Sie einen Anspruch, eine Gegenforderung oder ein Aufrechnungsrecht gegen uns haben oder haben könnten.


7. REGELUNG ZU ERSATZSPIELERN UND VERLORENEN SPIELERKARTEN


7.1 Sie nehmen zur Kenntnis und weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass Tickets für die Veranstaltung nicht erstattungsfähig sind. 7.2 Vorbehaltlich der Ziffern 7.3 und 7.4 können Sie Ihr Ticket über die Website auf eine andere Person übertragen, sofern Sie diese darauf hinweisen, dass ihre Teilnahme an der Veranstaltung den Bestimmungen der Vereinbarung unterliegt.

7.3 Sollten Sie, nachdem wir Ihre Anmeldung bestätigt haben, als Referent für die Veranstaltung bestätigt werden, können Sie Ihr Ticket auf eine andere Person mit gleichwertiger Position übertragen.

7.4 Sobald Sie Ihren Ausweis vor Ort erhalten haben, kann dieser nicht mehr geändert, ausgetauscht oder auf eine andere Person umgeschrieben werden. Registrierte Teilnehmer können ihre Ausweise nicht in kostenlose Sponsorenausweise umwandeln.


8. Änderung oder Absage der Veranstaltung


8.1 Es kann wünschenswert oder notwendig sein, dass wir die Veranstaltung ändern, beispielsweise den angekündigten Inhalt, den Zeitplan, das Datum und/oder den Ort der Veranstaltung, was sich auf die Eintrittskarte auswirkt. Wir behalten uns das Recht vor, dies jederzeit vor der Veranstaltung zu tun. Im Falle solcher Änderungen haften wir Ihnen gegenüber nicht, sofern die Veranstaltung und damit die Eintrittskarte in ihrer geänderten Form im Wesentlichen der ursprünglich verkauften entspricht. Wir werden Sie so bald wie möglich über etwaige Änderungen informieren.

8.2 Wir behalten uns das Recht vor, die Veranstaltung und das Ticket jederzeit zu stornieren, und werden Sie darüber so bald wie möglich informieren.

8.3 Wenn: (i) die vorgenommenen Änderungen derart sind, dass die Veranstaltung und damit die Eintrittskarte in ihrer geänderten Form nicht mehr im Wesentlichen der ursprünglich verkauften Veranstaltung bzw. Eintrittskarte entsprechen; oder (ii) die Veranstaltung und die Eintrittskarte abgesagt werden (außer aus Gründen höherer Gewalt gemäß Ziffer 13), haben Sie Anspruch auf eine Gutschrift (in Höhe der bereits gemäß dem Vertrag gezahlten Gebühren), die für die geänderte Veranstaltung und Eintrittskarte oder eine zukünftige Veranstaltung Ihrer Wahl, die von uns veranstaltet wird, verwendet werden kann. Alternativ können Sie, falls die Veranstaltung und die dazugehörige Eintrittskarte abgesagt werden und wir nicht beabsichtigen, dieselbe oder eine im Wesentlichen ähnliche Veranstaltung in Zukunft durchzuführen, eine Rückerstattung (die von uns nach bestem Wissen und Gewissen berechnet wird) in Höhe des Betrags beantragen, der den von Ihnen zum Zeitpunkt der Absage gezahlten Gesamtbeträgen abzüglich des Wertes aller Rechte, Waren und/oder Dienstleistungen entspricht, die wir Ihnen vor dem Zeitpunkt der Absage bereitgestellt haben. Eine solche Rückerstattung wird von uns so bald wie möglich nach Eingang Ihrer Anfrage gezahlt.


9. DATENSCHUTZ


9.1 Jede Partei bestätigt, dass sie bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung die jeweils geltenden Gesetze, Rechtsvorschriften und Bestimmungen einhalten wird. Wir können personenbezogene Daten Ihrer Vertreter, wie beispielsweise deren Kontaktdaten (z. B. Name, geschäftliche Telefonnummer, Berufsbezeichnung und geschäftliche E-Mail-Adresse), verarbeiten, um unseren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen und unsere allgemeine Geschäftsbeziehung zu verwalten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Sie hier einsehen können: https://hyve.group/privacy-notice. Die Namen und geschäftlichen Informationen Ihrer Vertreter können auch an andere Veranstaltungsteilnehmer weitergegeben werden.

9.2 Sollten Sie im Zusammenhang mit dem/den Produkt(en) personenbezogene Daten durch das elektronische Scannen von Teilnehmerausweisen erhalten, wie diese auf den von uns bereitgestellten Veranstaltungsprogrammen oder anderweitig abgedruckt sind, werden Sie diese Daten: (i) als eigenständiger und unabhängiger Verantwortlicher und (ii) unter Einhaltung der Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung in Bezug auf Ihre Erhebung und anschließende Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten verarbeiten.

9.3 Unbeschadet Ihrer Verpflichtungen gemäß Ziffer 11.2 haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

(a) die personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke zu verarbeiten, die den betroffenen Personen in unserer oben verlinkten Datenschutzerklärung mitgeteilt wurden, nämlich damit Sie Ihr Sponsoring besser planen können, um das Erlebnis der Teilnehmer zu verbessern, und gegebenenfalls um Gäste für private Briefings, Besprechungen oder Abendessen auszuwählen, und nicht für andere Zwecke;
(b) uns und jeder Aufsichtsbehörde unverzüglich die erforderliche und angemessene Unterstützung und Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Erfüllung unserer Verpflichtungen gemäß den Datenschutzvorschriften zu gewähren;
c) wenn betroffene Personen einer solchen Verarbeitung widersprechen, sicherzustellen, dass dieser Widerspruch beachtet wird;
(d) die personenbezogenen Daten so zu verarbeiten, dass eine angemessene Sicherheit der Daten gemäß Artikel 32 der DSGVO gewährleistet ist; und
(e) uns unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden) zu benachrichtigen und uns in angemessener Weise zu unterstützen, zu helfen und Informationen zur Verfügung zu stellen, wenn Ihnen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten oder eine Beschwerde einer betroffenen Person in Bezug auf diese personenbezogenen Daten bekannt wird.


10. GEISTIGES EIGENTUM


10.1 Wir gewähren Ihnen eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Veranstaltungslogos und -marken (die „Veranstaltungsmarken“) während der Laufzeit (wie in Ziffer 15 definiert), ausschließlich zur Werbung für Ihre Teilnahme an der Veranstaltung. Sie sind verpflichtet, unsere angemessenen Anweisungen hinsichtlich der Nutzung der Veranstaltungsmarken zu befolgen.

10.2 Sie erkennen an, dass alle geistigen Eigentumsrechte sowie ähnliche und damit verbundene Rechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marken, Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Know-how, vertrauliche Informationen und Firmenwert) an den Veranstaltungsmarken, der Veranstaltung und allen Materialien, die von uns im Zusammenhang mit der Veranstaltung bereitgestellt oder erstellt werden, uns (oder dem jeweiligen Drittlizenzgeber) zustehen.

10.3 Sie gewähren uns eine weltweite, nicht ausschließliche, gebührenfreie und unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung Ihrer Logos, Marken, Markennamen, Firmennamen und aller sonstigen Materialien (das „geistige Eigentum des Kunden“), die uns zur Verfügung gestellt werden:

(a) während der Laufzeit (im Sinne von Ziffer 10) die Veranstaltung auf der Veranstaltungswebsite sowie in anderen Marketing- und Werbematerialien zu bewerben; und
(b) für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Veranstaltung oder, falls zutreffend, solange Sie ein Online-Konto für unsere Produkte unterhalten, in allen Berichten, Werbe- und Marketingmaterialien, Apps oder Websites, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie für Veranstaltungen oder Tagungen, die dieselben oder im Wesentlichen dieselben Aussteller oder Teilnehmer wie die Veranstaltung aufweisen.

10.4 Alle uns zur Verfügung gestellten Materialien und Informationen unterliegen unserer Genehmigung und redaktionellen Entscheidung (die wir jederzeit ausüben können, um solche Materialien zu entfernen oder zu ändern, einschließlich des Rechts, übermittelte Informationen zu bearbeiten oder umzuformulieren, um die Informationen korrekt und/oder ansprechender zu gestalten (von der Korrektur von Rechtschreibfehlern bis hin zur Neukategorisierung von Daten oder Interessen, sofern dies angemessen ist)).

10.5 Wir erkennen an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an dem geistigen Eigentum des Kunden sowie der damit verbundene Firmenwert ausschließlich Ihnen zustehen und dass wir keinerlei Rechte an dem geistigen Eigentum des Kunden erwerben, einschließlich etwaiger Weiterentwicklungen oder Abwandlungen.

10.6 Für den Fall, dass Sie die geistigen Eigentumsrechte des Kunden zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit ändern, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir nicht verpflichtet sind, entsprechende Änderungen an Materialien vorzunehmen, die die geistigen Eigentumsrechte des Kunden enthalten und von uns oder in unserem Auftrag für oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt wurden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Nachdruck von Werbebroschüren oder Werbematerialien), es sei denn, Sie erklären sich im Voraus schriftlich bereit, die uns durch eine solche Änderung entstehenden Kosten und Aufwendungen zu tragen.

10.7 Außer im Rahmen der in der Vereinbarung festgelegten Rechte und Nutzungsmöglichkeiten dürfen Sie unsere Veranstaltungsmarken nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung verwenden.

10.8 Jede Partei stellt die andere Partei von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Kosten (einschließlich aller angemessenen Rechtskosten), Aufwendungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten frei, die sich aus der Behauptung ergeben, dass die Nutzung der geistigen Eigentumsrechte der entschädigenden Partei durch die andere Partei im Einklang mit dem Vertrag geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt.

10.9 Keine der Parteien darf wissentlich Handlungen vornehmen, veranlassen oder zulassen, die die Unterscheidungskraft oder den Ruf der Marken der anderen Partei beeinträchtigen oder schädigen könnten oder das Potenzial dazu haben, noch darf sie Handlungen vornehmen, die die Eintragung der Marken der anderen Partei beeinträchtigen oder schädigen.

10.10 Keine der Parteien darf das geistige Eigentum der anderen Partei nutzen oder Äußerungen tätigen, die in irgendeiner Weise den Eindruck erwecken, dass die Parteien eine Partnerschaft oder eine geschäftliche Vereinbarung eingehen (mit Ausnahme Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung), oder dass sie einen Teil des Geschäfts, des Firmennamens oder des Erscheinungsbilds der anderen Partei unterstützen.

10.11 Sollte einer der Vertragsparteien während der Vertragslaufzeit Kenntnis von einer drohenden oder tatsächlichen unbefugten Nutzung oder einem Missbrauch der geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei erlangen, so hat sie die andere Partei unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. Die Partei, die nicht Inhaberin der geistigen Eigentumsrechte ist, leistet auf angemessene Aufforderung und auf Kosten der inhabenden Partei jede angemessene Mitwirkung (einschließlich, ohne Einschränkung, der Bereitstellung oder Vervollständigung von Unterlagen) bei allen Klagen, Ansprüchen oder Verfahren, die in Bezug auf diese geistigen Eigentumsrechte angestrengt oder angedroht werden, ist jedoch nicht verpflichtet, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

10.12 Sie und Ihre Teilnehmer können Bilder, Porträtfotos oder Abbildungen von sich zur Verfügung stellen, und wir können im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemäß der Vereinbarung Aufnahmen machen, filmen, fotografieren oder Abbildungen von ihnen erstellen. Sie sind verpflichtet, jeden Teilnehmer darüber zu informieren, dass er uns durch die Teilnahme an der Veranstaltung das Recht einräumt, diese Materialien ohne weitere Zustimmung Ihrerseits oder seinerseits und ohne entsprechende Vergütung zu nutzen und zu bearbeiten.

10.13 Sie können jederzeit verlangen, dass wir die in Ziffer 10.12 genannten Materialien löschen. Nach Erhalt eines solchen Antrags werden wir diese Materialien entfernen, es sei denn, wir können das zu löschende Material nicht konkret identifizieren, die Informationen wurden durch unsere automatischen Sicherungssysteme erstellt oder wurden von anderen geteilt, aufgerufen und/oder heruntergeladen.

10.14 Sie dürfen auf der Veranstaltung Fotos für Unternehmensmedien, soziale Medien und andere Marketingmaterialien machen. Audio- oder Videoaufnahmen auf der Veranstaltung für Unternehmensmedien, soziale Medien und andere Marketingmaterialien dürfen Sie nur mit unserer schriftlichen Zustimmung machen; diese Zustimmung wird nicht ohne triftigen Grund verweigert. Es ist Ihnen nicht gestattet, Audio- oder Videoaufnahmen von den auf der Veranstaltung stattfindenden Meetings zu machen.
 

11. SICHERHEITSKONTROLLEN


11.1 Wir und/oder der Veranstalter behalten uns vor, Sicherheitskontrollen durchzuführen, um die Sicherheit bei der Veranstaltung zu gewährleisten.

11.2 Wenn Sie (oder ein anderer Besucher) sich einer Sicherheitskontrolle verweigern oder sich weigern, die am Veranstaltungsort ausgehängten Regeln und Sicherheitshinweise zu befolgen, müssen Sie den Veranstaltungsort unverzüglich verlassen oder es wird Ihnen der Zutritt zum Veranstaltungsort ohne Rückerstattung verweigert.


12. UNTERNEHMENSETHIK UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG


12.1 Wir erwarten von Ihnen, dass Sie innerhalb Ihrer Organisationen die höchsten ethischen Standards einhalten. Wir müssen uns alle geltenden Gesetze, Rechtsvorschriften und Bestimmungen einhalten, und Sie müssen sicherstellen, dass die Teilnehmer diese einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche in Bezug auf Finanzsanktionen, Bekämpfung von Bestechung, Korruption und Steuerhinterziehung sowie moderne Sklaverei („relevante Anforderungen“). Sie bestätigen, dass Sie über diese relevanten Anforderungen informiert sind, und Sie müssen diese einhalten sowie sicherstellen, dass die Teilnehmer diese relevanten Anforderungen einhalten, zusammen mit allen anderen Richtlinien, die wir Ihnen von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellen, sowie allen Richtlinien und Verfahren, die Sie in dem Umfang umsetzen, wie dies durch diese relevanten Anforderungen erforderlich ist.

12.2 Wir bestätigen jeweils, dass wir keine Zahlungen, Geschenke, Versprechen oder sonstigen Vorteile – weder direkt noch über eine andere Person – an einen Regierungsbeamten oder eine andere Person oder zu dessen bzw. deren Gunsten geleistet, angeboten, genehmigt oder angenommen haben und dies auch künftig nicht tun werden, sofern diese Zahlungen, Geschenke, Versprechen oder sonstigen Vorteile eine Schmiergeldzahlung darstellen oder anderweitig gegen einschlägige Vorschriften verstoßen würden.

12.3 Sie bestätigen, dass keine Person in Ihrer Gruppe ein Regierungsbeamter oder eine andere Person ist, die im Namen Ihres Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens unzulässigen Einfluss ausüben könnte.

12.4 Sie versichern, dass weder Sie noch Ihre Aktionäre, Vorstandsmitglieder oder Teilnehmer aufgrund ihrer Aufnahme in eine von dem Vereinigten Königreich, der Europäischen Union oder den Vereinigten Staaten von Amerika geführte Sanktionsliste Gegenstand finanzieller Sanktionen sind.

12.5 Sie werden uns unverzüglich benachrichtigen, sobald Sie Kenntnis von einer Angelegenheit erhalten, die gemäß dieser Ziffer 12 untersagt ist.

12.6 Jeder Verstoß Ihrerseits gegen diese Klausel berechtigt uns, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.


13. HÖHERE GEWALT


13.1 Wir gelten nicht als vertragsbrüchig und haften Ihnen gegenüber auch nicht anderweitig für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen, die auf ein Ereignis oder eine Reihe zusammenhängender Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb unserer zumutbaren Kontrolle und/oder der zumutbaren Kontrolle unserer Subunternehmer und/oder Lieferanten liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks oder andere Arbeitskämpfe, Ausfall einer Versorgungsleistung oder eines Verkehrsnetzes, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Unruhen, Terrorismus, Explosion, böswillige Beschädigung, Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Vorschriften, Regelungen oder Weisungen, Unfall, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Erdbeben, Epidemie, Pandemie, Tod eines Monarchen, Thronfolge oder Staatstrauer) (ein „Ereignis höherer Gewalt“).

13.2 Wir werden uns in angemessener wirtschaftlicher Weise bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses höherer Gewalt auf die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen so gering wie möglich zu halten und nach alternativen Möglichkeiten zu suchen (wobei dies beispielsweise eine Terminänderung oder die Erbringung alternativer Leistungen umfassen kann), um unseren vertraglichen Verpflichtungen trotz des Ereignisses höherer Gewalt nachzukommen.

13.3 Sollte es uns trotz unserer Bemühungen gemäß Ziffer 13.2 aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht möglich oder ratsam sein, unsere Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, sind wir berechtigt, die Veranstaltung und/oder das Ticket ganz oder teilweise zu stornieren, und der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung nach schriftlicher Mitteilung unsererseits. Nach einer solchen Kündigung: (i) verzichten Sie hiermit auf jegliche Ansprüche auf Ersatz von Sach- oder sonstigen Schäden oder Entschädigungen; und (ii) besteht keine weitere Haftung einer Partei gegenüber der anderen (mit Ausnahme von Rechten, die bis zum Zeitpunkt des Ereignisses höherer Gewalt entstanden sind).


14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG


14.1 Vorbehaltlich der Ziffer 14.3 ist unsere gesamte Haftung Ihnen gegenüber – sei es aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder aus einem sonstigen Rechtsgrund –, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, der Veranstaltung und der Eintrittskarte ergibt, auf die Gesamtgebühren für die Veranstaltung und/oder die Eintrittskarte(n) beschränkt, die Gegenstand des Anspruchs sind.
14.2 Vorbehaltlich der Ziffer 14.3 haften wir Ihnen gegenüber nicht für: (i) entgangene Geschäfte, Verträge, Einnahmen, Gewinne, erwartete Einsparungen oder Zinsen sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Daten, Ansehen oder Geschäftswert; oder (ii) indirekte, besondere, exemplarische oder Folgeschäden, Verluste, Kosten, Ansprüche oder Aufwendungen jeglicher Art, selbst wenn wir auf die Möglichkeit des Eintritts solcher Schäden oder Verluste hingewiesen wurden.

14.3 Keine Bestimmung dieser Vereinbarung schränkt die Haftung einer Partei ein oder schließt sie aus für: (i) Tod oder Körperverletzung, die durch ihre Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter, Beauftragten oder Subunternehmer verursacht wurden; (ii) Betrug oder arglistige Täuschung; oder (iii) jede andere Haftung, die nach geltendem Recht nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann.


15. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG


15.1 Diese Vereinbarung tritt ab dem Datum, an dem wir Ihre Anmeldung gemäß Ziffer 3.3 bestätigen, bis sechs Wochen nach Ende der Veranstaltung (die „Laufzeit“) in Kraft, sofern sie nicht gemäß ihren Bestimmungen vorzeitig gekündigt wird.

15.2 Jede Partei hat das Recht, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen, wenn die andere Partei:

(a) eine wesentliche Verletzung einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag begangen hat (wobei dies auch die Nichtzahlung fälliger Beträge aus dem Vertrag umfasst) und diese Verletzung (sofern sie behebbar ist) nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Aufforderung durch schriftliche Mitteilung behoben hat; oder
(b) seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht, seinen fälligen Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann, gegen das Unternehmen ein Liquidationsbeschluss ergangen ist oder ein Liquidationsbeschluss gefasst wurde, ein Verwalter, Zwangsverwalter oder Insolvenzverwalter bestellt wurde, eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern trifft oder in irgendeiner Weise einen Antrag auf Gläubigerschutz stellt.

15.3 Die Kündigung dieses Vertrags durch eine der Parteien aus welchem Grund auch immer lässt alle Rechte und Pflichten, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind, unberührt.

15.4 Wir behalten uns das Recht vor, diesen Vertrag jederzeit und aus beliebigem Grund oder ohne Angabe von Gründen nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung an Sie zu kündigen; in diesem Fall erstatten wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin die Gebühr zurück oder rechnen diese auf eine künftige Veranstaltung an, die von uns oder unseren verbundenen Unternehmen veranstaltet wird.

15.5 Wird dieser Vertrag von uns gemäß dieser Ziffer 15.2 gekündigt:
(a) Tritt eine solche Kündigung vor Beginn der Veranstaltung ein, sind Sie verpflichtet, die Gebühren und alle sonstigen zum Zeitpunkt der Kündigung ausstehenden Beträge innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum unserer Kündigungsmitteilung zu zahlen;
(b) Wir sind nicht verpflichtet, Ihnen bereits gemäß Ziffer 6 gezahlte Beträge zurückzuerstatten;
(c) Sie sind nicht mehr berechtigt, die Veranstaltungsmarken zu nutzen, und jegliches Eigentum auf dem Veranstaltungsgelände ist unverzüglich zu entfernen; andernfalls wird das Eigentum auf Ihre Kosten von uns entfernt; und
(d) Sofern wir nichts anderes schriftlich vereinbart haben, ist Ihnen der Zutritt zur Veranstaltung nicht gestattet.


16. SONSTIGES


16.1 Sie erklären sich damit einverstanden, dass, sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt oder zwischen uns schriftlich vereinbart wurde, sowohl während der Laufzeit als auch für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung: (i) die Bestimmungen dieser Vereinbarung; und (ii) alle technischen, finanziellen und sonstigen Informationen oder Daten, die Ihnen im Zusammenhang mit uns und unserer Gruppe oder der Veranstaltung im Rahmen der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden (zusammen die „vertraulichen Informationen“), von Ihnen streng vertraulich behandelt werden. Sofern nicht anderweitig schriftlich von uns genehmigt, dürfen Sie die vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergeben, außer: (i) an Ihre Mitarbeiter, Führungskräfte, Vertreter oder Berater, die die vertraulichen Informationen zur Erfüllung dieses Vertrags benötigen; oder (ii) soweit dies gesetzlich, von einem zuständigen Gericht oder einer staatlichen oder aufsichtsrechtlichen Behörde verlangt wird. Die in dieser Ziffer 16.1 festgelegten Beschränkungen gelten nicht für vertrauliche Informationen, die: (i) der Öffentlichkeit zugänglich sind oder später zugänglich werden, sofern dies nicht auf einen Verstoß gegen diese Vereinbarung durch Sie zurückzuführen ist; (ii) durch Ihre eigenen unabhängigen Bemühungen ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (iii) die Sie rechtmäßig von einem Dritten ohne Nutzungsbeschränkungen erhalten haben.

16.2 Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung und Abmachung zwischen den Parteien und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Abmachungen oder Regelungen (sowohl mündlicher als auch schriftlicher Art) in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung.

16.3 Sie bestätigen, dass Sie sich nicht auf Aussagen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Absprachen, Versprechen oder Zusicherungen (unabhängig davon, ob diese fahrlässig oder in gutem Glauben abgegeben wurden) von anderen Personen als den in der Vereinbarung ausdrücklich genannten verlassen haben und dass Sie diesbezüglich keine Rechtsmittel geltend machen können. Mit Ausnahme der in diesen Geschäftsbedingungen genannten Zusicherungen und Gewährleistungen lehnen wir alle Zusicherungen und Gewährleistungen jeglicher Art, ob ausdrücklich oder stillschweigend (und sei es aufgrund von Gesetz, Rechtsvorschriften oder Handelsbräuchen), im gesetzlich zulässigen Umfang ab.

16.4 Ein Versäumnis oder eine Verzögerung einer der Parteien bei der Ausübung eines in diesem Vertrag oder gesetzlich vorgesehenen Rechts oder Rechtsmittels stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und schließt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht aus oder schränkt diese nicht ein. Eine einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels schließt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht aus oder schränkt diese nicht ein.

16.5 Änderungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, ausdrücklich auf diese Vereinbarung Bezug nehmen und von beiden Parteien unterzeichnet sind.

16.6 Niemand sonst hat Rechte aus diesem Vertrag. Keine andere Person ist berechtigt, die Bestimmungen des Vertrags durchzusetzen, und die Parteien benötigen keine Zustimmung einer anderen Person, um den Vertrag zu ändern.

16.7 Diese Vereinbarung begründet keine Partnerschaft oder Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien und ist auch nicht als solche auszulegen.

16.8 Wir können den Vertrag auf eine andere Person übertragen. Es ist Ihnen nicht gestattet, Ihre Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.

16.9 Sollte ein Gericht einen Teil der Vereinbarung für rechtswidrig erklären, bleibt der Rest weiterhin in Kraft. Die einzelnen Absätze der Vereinbarung gelten unabhängig voneinander. Sollte ein Gericht oder eine zuständige Behörde einen dieser Absätze für rechtswidrig erklären, bleiben die übrigen Absätze in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

16.10 Sollten wir Sie kontaktieren müssen, werden wir dies telefonisch tun oder Ihnen eine Nachricht an die E-Mail-Adresse oder Postanschrift senden, die Sie uns bei der Registrierung angegeben haben. Die Begriffe „schriftlich“ oder „schriftliche Mitteilung“ in diesen Bedingungen umfassen, soweit zutreffend, auch E-Mails.

16.11 Sollten Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich des Tickets haben, wenden Sie sich bitte zunächst an uns und schildern Sie uns das Problem so ausführlich wie möglich. Wir bemühen uns, Ihre Beschwerde so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Werktagen, zu beantworten.

16.12 Diese Vereinbarung sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales und sind entsprechend auszulegen; jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung aller diesbezüglichen Streitigkeiten oder Ansprüche haben.
Veranstaltungsort

Messe Berlin, Südeingang, Messedamm 22, D-14055 Berlin, Deutschland

Öffnungszeiten

Dienstag, 19. Mai| 09:30 – 17:30 Uhr

Mittwoch, 20. Mai | 09:30 – 17:30 Uhr

Donnerstag, 21. Mai| 09:30 – 16:00 Uhr